Reglement für die Kölner Tanz- und Theaterpreise
Die Kölner Tanz- und Theaterpreise zeichnen alljährlich die besten Inszenierungen der nichtstädtischen, professionellen Kölner Theater- und Tanzszene aus. Eine unabhängige Fachjury, deren Zusammensetzung der Stiftung obliegt, nominiert halbjährlich diejenigen Produktionen der Kölner Tanz- und Theaterszene, die ins Rennen um die Kölner Tanz- und Theaterpreise geschickt werden. Ausgenommen sind alle Produktionen der Bühnen der Stadt Köln, es sei denn, die städtische Bühne fungiert als Spielort oder als Koproduzent für eine freie Gruppe. Gewinnerinnen und Gewinner bleiben geheim bis zur Preisverleihung, die in der Regel immer am ersten Montag im Dezember stattfindet.
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- Theater mit einem festen Spielbetrieb/Theaterhaus, die ihr Stück mindestens fünf Mal vor Kölner Publikum zeigen.
- Gruppen ohne eigene Spielstätte, die gewährleisten ihre Produktion mindestens drei Mal (beim Tanztheater mindestens zwei Mal) im Laufe eines Kalenderjahres vor Kölner Publikum zu spielen.
- Teilnehmen können nur professionelle Ensembles, Theatermacherinnen und Theatermacher sowie Choreographinnen und Choreographen, die ihren „Arbeitsmittelpunkt“ in Köln haben.
- Produktionen deren künstlerisches Konzept das Spiel oder den Tanz von Laiendarstellerinnen und -darstellern beinhaltet, können ebenfalls teilnehmen.
- Koproduktionen mit den Bühnen der Stadt Köln, mit auswärtigen Theatern oder Landestheatern, können am Wettbewerb beteiligt sein, wenn der Produktionsort im wesentlichen Köln oder die Produktion mit wesentlicher Kölner Beteiligung entstanden ist und die Kosten für die Produktion nicht allein von dem städtischen oder staatlichen Kooperationspartner getragen werden.
- Streaming von Produktionen kann berücksichtigt werden.
Im Falle einer Nominierung stellen die Theater bzw. Produktionsverantwortlichen der Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn bis spätestens eine Woche nach schriftlicher Benachrichtigung Produktionsfotos kostenfrei zur Verfügung. Diese werden bei der Preisverleihung für das Screening genutzt. Die urheberrechtliche Freigabe des Bildmaterials für diesen Verwendungszweck liegt im Verantwortungsbereich der Theater bzw. Produktionsverantwortlichen.
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Grundsätzlich muss es sich um eine Premiere handeln und nicht um die Wiederaufnahme einer bereits gespielten Produktion, auch wenn diese bereits länger zurückliegt und verändert wurde.
- Kölner Theaterpreis: Schauspiel (mindestens fünf Aufführungen bei einem festen Spielbetrieb/Theaterhaus, mindestens drei Aufführungen ohne eigene Spielstätte.
- Kölner Kinder- und Jugendtheaterpreis: Schauspiel, Musik- und Tanztheater für Kinder und Jugendliche, Puppentheater (mindestens fünf Aufführungen, bei Schwerpunkt Tanz mindestens drei Aufführungen.
- Kölner Tanztheaterpreis: Bühnentanz und Performances. Choreographierter Tanz muss eindeutiger Schwerpunkt der Produktion sein und nicht gleichwertiges Element von mehreren, zum Beispiel Sprechpartien, Multimedia usw. (mindestens zwei Aufführungen).
- Spartenübergreifende Produktionen: Die Produzierenden werden gebeten selbst vorzuschlagen, in welcher Kategorie ihre Produktion Berücksichtigung finden soll (Die Anzahl der Aufführungen richtet sich nach der Sparte).
- Abendfüllende Abschlussaufführungen von Schauspielschulen oder der Hochschule für Musik und Tanz Köln können von der Jury nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens fünf Mal (bei HfMT mindestens drei Mal) vor Publikum in einem der Theater oder Spielstätte mit regelmäßigem Vorstellungsbetrieb stattfinden. Nur unter dieser Voraussetzung werden sie auf die für die Jury relevante Premierenliste gesetzt. Die Entscheidung, eine Schulabschlussaufführung zu berücksichtigen oder nicht, liegt im Ermessen der Jury.
Sollten die Jurorinnen und Juroren trotz Erfüllung dieser Kriterien nicht zu einer Sichtung vor der ersten Jurysitzung kommen und es weitere Spieltermine vor der zweiten Jurysitzung geben, so wird das Stück nachgesichtet
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- Nicht preisrelevant sind "Laientheater", "semi-professionelle" Produktionen, szenische Lesungen, Kabarett, Chanson- und Liederabende und Semesterarbeiten der Kölner Schauspielschulen.
- Beim Kindertheater werden Produktionen, die dem sogenannten Krabbeltheater zuzuordnen sind, nicht berücksichtigt. Hierunter verstehen wir Aufführungen, die sich an Kleinkinder bis zu drei Jahren richten und folglich in ihrer Machart nicht mit den für Kindertheater üblichen Kriterien, wie etwa Text und Dramaturgie bewertet werden können.
- Produktionen, die im Rahmen eines in Köln stattfindenden Festivals gezeigt werden und anschließend nicht wieder zur Aufführung kommen, können nicht berücksichtigt werden.
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Um eine Berücksichtigung im Wettbewerb und die Sichtung der Jury zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns in Ihrem eigenen Interesse Ihre Premiere rechtzeitig, spätestens aber zum 15. eines Monats per E-Mail für den Folgemonat mitzuteilen unter: E-Mail: theaterpreise(at)stiftungkultur.de
Telefonische Auskünfte bei Rückfragen:
Montags bis donnerstags von 10-15 Uhr unter der Rufnummer (0221) 888 95 100 Die letzte Einreichung vor einer Jurysitzung muss im eigenen Interesse spätestens drei Wochen vor dem Termin erfolgen, um eine Wertung im laufenden Halbjahr sicherzustellen. Später eingehende Meldungen können nicht in die Premierenliste des laufenden Halbjahres einfließen. Sie können aber bei weiteren Spielterminen im zweiten Halbjahr nachgesichtet werden. Alle Produktionen mit Premiere ab dem Termin der jeweiligen Jurysitzung gehen automatisch in die Wertungen des folgenden Halbjahres ein. -
Die Jury nominiert zweimal im Jahr die ihrer Meinung nach hochwertigsten Produktionen in der jeweiligen Preiskategorie für die Kölner Tanz- und Theaterpreise. Seit 2009 ist der Kölner Darsteller*innenpreis für eine herausragende künstlerische Leistung innerhalb der Kölner Szene hinzugekommen. Die Jury bestimmt in der zweiten Jurysitzung die beste Darstellerin oder den besten Darsteller.
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Die Jury ist frei in ihrer Entscheidung. Ihre Entscheidungen, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nominierung bzw. den Gewinn der Kölner Tanz- und Theaterpreise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: April 2025 – Änderungen vorbehalten!